Wiederverkäufer/Fachhändler

Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist auch die Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften insbesondere für Chemikalien und In-vitro-Diagnostika.

Bei Verstößen behalten wir uns die Einstellung der Geschäftsbeziehung vor. Verstöße können auch zu Schadenersatzansprüchen Dritter führen.

Wiederverkäufer sind gehalten, Chargennummern und Verfallsdaten auf ihren Papieren zu führen. Dies ist zu einer lückenlosen Verfolgbarkeit gelieferter Chargen erforderlich. Nur so können wichtige (möglicherweise lebenswichtige) chargenspezifische Informationen weitergegeben werden.

In Verkaufsfragen oder für Bestellungen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Verkaufsabteilung sales@biorapid.de (de|en).

Laborfachhändler

Unsere Produkte werden auch über den Fachhandel geliefert.

Bitte stellen Sie Erstanfragen schriftlich und mit einer Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung oder eines anderen Nachweises Ihres Geschäftsbereiches. Dies dient zum Schutz unserer bereits bestehenden Fachhändlerkunden.

In Verkaufsfragen oder für Bestellungen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Verkaufsabteilung sales@biorapid.de (de|en).

Apotheken

Auch Apotheken können von uns Produkte beziehen. Allerdings sollten einige Besonderheiten Beachtung finden.

Bitte stellen Sie Erstanfragen schriftlich und mit Ihrer kompletten, nachprüfbaren Anschrift. Dies dient zum Schutz unserer bereits bestehenden Händler.

Unsere chemischen Produkte und In-vitro-Diagnostika werden gelegentlich von Anwendern in Apotheken nachgefragt. Dies geschieht oft ohne darüber nachzudenken, dass sich die Geschäfte von Apotheken in den letzten Jahrzehnten in ganz andere Strukturen spezialisiert haben. Daraus folgt, dass solche "Extras" ein erhebliches Maß an Aufwand mit sich bringen. So sind die gesetzlichen Vorschriften für die Abgabe insbesondere gefährlicher Chemikalien und der IVD-Richtlinie 98/79/EG unterliegenden Produkte (mit Ausnahme von solchen zur Eigenanwendung = für Jedermann abgabefähig) heute nicht mehr täglich Brot für Apotheken.

Unsere IVD-Produkte (soweit sie nicht für die Eigenanwendung ausgewiesen sind), unterliegen dem MPG bzw. der IVD-Richtlinie 98/79/EG und nicht der ApoBetrO.

Beispielsweise müssen für einige der chemische Produkte "Endverbleibserklärungen" des Endkunden auf Formblättern abgegeben werden. Ebenso muss z. B. bei dem Verkauf an Freiberufler (insbesondere Heilpraktiker, Ernährungsberater, Ärzte, aber auch Lehrer) ein Berufsnachweis bzw. Berufsausübungsnachweis erbracht werden, da gefährliche chemische Produkte per Gesetz nicht an Privatpersonen abgegeben werden dürfen. Auch die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern für chemische Produkte muss sichergestellt sein.

Dies zur Information ohne weitere Rechtsansprüche. Biorapid GmbH haftet insbesondere nicht für Abgabefehler der Apotheken, insbesondere nicht aufgrund Unkenntnis der Rechtslage.

 In Verkaufsfragen oder für Bestellungen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Verkaufsabteilung sales@biorapid.de (de|en).